Leistungen Mietverwaltung
Wir verwalten Ihre Immobilie - Sie bestimmen den gewünschten Umfang.
In welchen Bereichen können wir für Sie tätig werden? Folgende Bausteine unserer Leistungen können wir Ihnen anbieten:
Ansprechpartner vor Ort
- Ansprechpartner für die Mieter bei technischen Störungen und berechtigen Anliegen die Mietsache betreffend.
- Verständigung von Handwerkern bei technischen Problemen.
- Kontakt für beauftragte Firmen bei Rückfragen.
- Wahrnehmung von Terminen vor Ort zur Beurteilung und Abschätzung notwendiger Maßnahmen.
Betriebskostenabrechnungen
- Jährliche Abrechnung der angefallenen Betriebskosten gegenüber den Mietern, auch unter Berücksichtigung von Nutzerwechseln bzw. Aufteilung nach Nutzungszeiträumen.
- Gegebenenfalls Meldung von Heiz- und Wasserkosten an beauftragte Abrechnungsunternehmen.
- Gewährung der Belegeinsicht für die Mieter.
- Bei vermieteten Eigentumswohnungen übernehmen wir für Sie die Erstellung der Betriebskostenabrechnung anhand Ihrer Hausgeldabrechnung.
Kaufmännische Verwaltung
- Überwachung des Eingangs der Mietzahlungen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Hauskonto.
- Führung der Objektbuchhaltung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- regelmäßige Reporte für den Eigentümer in festgelegten Zeiträumen, Aufbereitung und Weitergabe der notwendigen Daten an Steuerberater.
- Ordnungsgemäße Anlage der Mietkautionen getrennt für jeden Mieter.
Neu- und Weitervermietung
- Abnahme der Wohnung beim Auszug, Schlüsselübernahme
- Ausschreiben/Inserieren der Wohnung und Abhaltung von Besichtigungsterminen
- Neu- oder Weitervermietung unter Vorlage/Prüfung der Solvenz und von Referenzen
- Vorbereitung des Mietvertrags und Wohnungsübergabe
Technische Verwaltung
- regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen routinemäßiger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
- Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen.
- Erkennen, Abschätzen und Information von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen mit Beratung über weitere Vorgehensweise.
- Zusammenarbeit mit gemäß Absprache beauftragten Handwerkern oder Fachleuten, Planern oder Gutachtern.